Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1992 - 5 B 2973/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsrechtliche Vorgaben; Einleitung eines Strafverfahrens; Erheben einer Anklage; Tierazt; Abgabe von Arzneimitteln; Veterinärmedizinisch vertretbare Diagnosestellung; Notwendigkeit tierärztlicher Maßnahmen; Verschreibung von Arzneimitteln; Zustand eines Tieres
Verfahrensgang
- VG Minden, 29.05.1992 - 4 L 458/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1992 - 5 B 2973/92
Wird zitiert von ... (3)
- VG Wiesbaden, 24.07.2017 - 5 L 2852/17
Eilantrag einer Tierärztin gegen vorläufiges Berufsverbot erfolglos
Insoweit hätte es schon ausgereicht, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Polizei eine Maßnahme ergriffen hätte, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden gerichtlich vorzugehen (vgl. OVG NW, B. v. 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, BeckRS 1992, 04998).Sie erfasst daher Fälle, in denen eine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung der Tätigkeit (noch) nicht endgültig feststeht (vgl. dazu das OVG Münster, B. v. 26.05.2015 - 13 A 416/15 -, juris; vgl. zum Zweck auch B. v. 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, BeckRS 1992, 04998).
Auf der Tatbestandsseite bedarf es lediglich der Einleitung eines Strafverfahrens aufgrund eines Verdachts (OVG Münster, B. v. 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, BeckRS 1992, 04998).
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur OVG Münster, B. v. 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, BeckRS 1992, 04998) sind daher strenge Anforderungen an den strafrechtlichen Vorwurf zu stellen.
Erforderlich ist dementsprechend zunächst inhaltlich, dass für die Verurteilung jedenfalls eine hohe bzw. erhebliche Wahrscheinlichkeit bestehen muss (BayVGH, B. v. 23.06.1993 - 21 CS 93.887 -, BeckRS 1993, 11484; OVG NRW, B. v. 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, BeckRS 1992, 04998; hier genügte bereits eine Wahrscheinlichkeit.).
Die im Verdacht stehende Straftat muss hinsichtlich "Deliktscharakter, Begehungsweise und Tatfolgen" als "gravierend" einzustufen, der Verdacht "konkretisiert" und eine "spezifische Unzuverlässigkeit" oder Unwürdigkeit für die Berufsausübung zu bejahen sein (vgl. BayVGH, B. v. 14.12.1998 - 21 B 92.985 -, BeckRS 1998, 18362; OVG NRW, B. v. 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, BeckRS 1992, 04998, Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 151 Rn. 62).
Dabei verkennt die Kammer nicht, dass mit der Systematik des Gesetzes die aufschiebende Wirkung die Regel und die sofortige Vollziehung die Ausnahme ist (OVG NRW, B. v. 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, BeckRS 1992, 04998), anders als in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 1-3 VwGO.
- OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05
Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung
OVG Münster, Beschluss vom 24.9.1993 - 5 B 1412/93 -, ArztR 1994, 149; in weiteren, ebenfalls in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen wird im Zusammenhang mit der Ruhensanordnung im Stadium vor einer Anklageerhebung auf ein "strafrechtlich relevantes und wahrscheinlich zu einer Verurteilung führendes Verhalten" abgestellt - vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.2.1996 - 13 B 3134/95 -, Leitsatz dokumentiert bei Juris, bzw. darauf, dass "nach dem derzeitigen Erkenntnisstand" jedenfalls eine Verurteilung des Antragstellers wegen der Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz wahrscheinlich ist, wobei dies wenige Zeilen später dahingehend konkretisiert wird, dass der betreffende Arzt der "ihm im Ermittlungsverfahren vorgeworfenen strafbewehrten Handlungen dringend verdächtig ist" - vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.5.1996 - 13 B 350/96 -, NJW 1997, 2470; in diesem Sinne auch OVG Münster, Beschluss vom 27.11.1992 - 5 B 2973/92 -, MedR 1993, 355, betreffend die Anordnung des Ruhens der tierärztlichen Approbation auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Bundestierärzteordnung - BTÄO -, der mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO wörtlich übereinstimmt; all dies bestätigend OVG Münster, Beschluss vom 3.2.2004 - 13 B 2369/03 -, MedR 2004, 327. - VG Hannover, 25.09.2003 - 5 B 2942/03
Sofortvollzug des Ruhens der Approbation bei Verdacht der unzulässigen …
Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf die Zeit nach der Anklageerhebung liefe dem Zweck der Bestimmung, effektive Gefahrabwehr durch vorläufige berufsregelnde Maßnahmen zu ermöglichen, zuwider (so auch OVG Münster, B. vom 27.11.1992, MedR 1993, 355 - Juris).Allerdings ist der Grad der im Einzelfall erforderlichen Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung auch abhängig vom Gewicht der Straftat und dem daraus sich ableitenden Umfang an Gefahren für die von einer Ruhensanordnung zu schützenden Rechtsgüter (OVG Münster, B. v. 27.11.1992, MedR 1993, 355, - Juris).